Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Andreas Schneegaß, Larstr. 131, 53844 Troisdorf, im folgenden „Aufragnehmer“ und dem Kunden als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

(2) Der Aufragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen im Bereich Baufinanzierungen, Darlehensvermittlung und Versicherungen.

 

(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Leistungen und Arbeiten erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

 

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob Sie Unternehmen oder Verbrauchern sind.

 

(5) Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden akzeptieren wir nicht, es sei denn dies wurde explizit akzeptiert.

§ 2 Vertragsschluss und -inhalt

(1) Die Präsentation des Leistungsspektrums auf der Website oder in anderen Werbeunterlagen wie z.B. Flyer des Auftragnehmers stellt ausschließlich ein unverbindliches Angebot dar. Ein rechtlich bindendes Angebot ist hiermit nicht verbunden. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des vom Auftragnehmer ausgehändigten Leistungsangebotes oder Vertrages zustande.

 

(2) Der Vertrag legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert beauftragt und berechnet.

 

(3) Mit dem Absenden einer Buchung über die Website durch Anklicken des Buttons „Termin buchen“ oder „jetzt Testergebnis besprechen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden; Ihr gegebenenfalls bestehendes Recht, Ihre Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt. Mit Buchung bestätigen Sie den Erhalt unserer AGB und vorvertraglichen Informationen.

 

(4) Wir werden den Zugang Ihrer über die Website abgegebenen Buchung unverzüglich per E-Mail bestätigen und den Termin annehmen.

§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages

(1) Der Aufragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen nach den derzeit geltenden Regeln der Technik anwendet.

 

(2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunde kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

 

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Aufragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran, sofern vertraglich nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde.

 

(4) Sämtliche Unterlagen des Aufragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von auf der Webseite des Aufragnehmers, Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben, sofern keine schriftliche Zustimmung des Aufragnehmers vorliegt. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Aufragnehmers mir Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von der Dienstleistung zu machen.

 

(5) Bei der Durchführung eines beauftragten Vermittlungsgeschäfts führt der Auftragnehmer den Kunden mit dem jeweiligen Produktanbieter zusammen, indem er den Auftrag des Kunden zur Durchführung einer bestimmten Transaktion/ Finanzierung/ sonstigen Leistung an den Produktanbieter weiterleitet. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer dem Kunden hier nicht die Abgabe einer fundierten Handlungsempfehlung. Der Abschluss des zu vermittelnden Geschäfts kann nicht garantiert werden.

 

(6) Ist zwischen Auftragnehmer und Kunden eine Beratung vereinbart, wird der Auftragnehmer dem Kunden auf dessen Bedürfnisse und Vorgaben zugeschnittene Handlungsempfehlung abgeben.

 

(7) Der Auftragnehmer informiert oder berät nicht über steuerliche oder rechtliche Fragen. Dem Kunden wird empfohlen, sich über die steuerlichen bzw. rechtlichen Folgen seiner Veranlagung selbst mit seinem Steuerberater oder Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

§ 4 Durchführung der Dienstleistung

(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Kunde ist zur Umsetzung erteilter Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Kunde ist dabei verpflichtet alle relevanten Informationen und Materialien dem Aufragnehmer von selbst und kostenfrei zur Verfügung zu stellen und den Auftragnehmer bei Änderungen unverzüglich zu informieren. Die Angaben haben der Wahrheit zu entsprechen. Eine Prüfpflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht.

 

(2) Der Aufragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der Dienstleistung abzusagen, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Aufragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, das Coaching zum vereinbarten Termin abzuhalten. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.

 

(3) Der Aufragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leistungserbringung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Leistungserbringungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Leistungserbringungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

 

(4) Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.

 

(5) Der Aufragnehmer ist nicht verpflichtet die Dienstleistung selbst zu erbringen. Insbesondere darf er Subunternehmer oder andere Dritte mit gleichen Qualifikationen für die Leistungserbringung einsetzen. Hierüber hat er den Kunden zu informieren.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Die konkrete Vergütung ergibt sich ausschließlich aus der zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsbeschreibung und dem individuellen Angebot bzw. dem jeweils abgeschlossenen Vertrag. Alle Preise sind Bruttopreise, sofern nicht explizit anders ausgewiesen.

 

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungsbeträge 14 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Aufragnehmer akzeptiert nur die in der Rechnung angegebenen Zahlungsmittel. Die Rechnungslegung erfolgt nach jeweiliger Fälligkeit der Vergütung, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

 

(3) Der Vergütungsanspruch wird je nach konkreter Vereinbarung fällig, wenn der Auftragnehmer die geschuldeten Beratungsleistungen vollständig erbracht hat, dem Kunden die Möglichkeit des Abschlusses des zu vermittelnden Geschäfts nachgewiesen hat oder das zu vermittelnden Geschäft tatsächlich abgeschlossen wurde.

 

(4) Für Beratungsleistungen erhält der Auftragnehmer vom Kunden ein Entgelt in Höhe von mind. 750,00 EUR. Die genaue Höhe des Entgelts variiert je nach Art und Umfang des Finanzierungs- oder Zusatzproduktes, dem damit verbundenen Beratungsaufwand sowie den Konditionen des ausgewählten Darlehensgebers und wird im Darlehensvermittlungsvertrag vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher, so ist der Anspruch auf die Vergütung entstanden und fällig, wenn der Auftragnehmer dem Kunden die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehensvertrages nachgewiesen hat. Bei einer erfolgreichen Vermittlung des vom Auftraggeber gewünschten Darlehensvertrages entfällt der Anspruch des Auftragnehmers auf das oben genannte Entgelt.

 

(5) Wenn der Abschluss des Darlehensvertrages aus Gründen scheitert, die der Kunde zu vertreten hat, ersetzt dieser die tatsächlich entstandenen, erforderlichen Auslagen des Auftragnehmers bis zu einem Betrag von max.1,25% der Darlehenssumme.

 

(6) Der Kunde kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird und entsprechend gemahnt wurde. Für den Fall des Verzuges ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen.

 

(7) Der Kunde verpflichtet sich, seine Rechte und Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Aufragnehmers weder ganz noch teilweise auf Dritte zu übertragen.  Der Kunde kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Er darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

§ 6 Geheimhaltung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Kunden und dessen Kunden ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.

 

(2) Vertraulich sind sämtliche Informationen, die zwischen den Vertragsparteien im Rahmen des Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind. Dies gilt insbesondere auch für den Inhalt dieses Vertrages und für die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse.

 

(3) Falls als vertraulich qualifizierte Informationen aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind, verpflichtet sich die vom Beschluss adressierte Partei dazu, die andere Partei unverzüglich zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen.

 

(4) Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 7 Laufzeit und Beendigung

(1) Sofern nicht explizit anders vereinbart, endet der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Kunde mit Abschluss der Beratung oder Vermittlung. Nach Abschluss der Beratung oder Vermittlung hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf weitere Dienstleistungen, insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachberatung.

 

(2) Bestimmte Laufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, soweit vereinbart.

 

(3) Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

 

(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

 

(5) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Auftragnehmer dem Kunden Unterlagen, die er aus der Tätigkeit erhalten hat, auf Wunsch des Kunden herausgeben und die Daten des Kunden löschen, sofern nicht eine gesetzliche Aufbewahrung vorgesehen ist.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Aufragnehmer ist bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

 

(2) Gewährleistung für die Wirksamkeit seiner Empfehlungen übernimmt der Aufragnehmer nicht. Der Erfolg der Leistungserbringung liegt zum größten Teil außerhalb seines Einflussbereiches und hängt wesentlich von der Mitarbeit des Kunden ab, weshalb er nicht garantiert werden kann.

 

(3) Der Auftragnehmer haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Haftung

(1) Der Aufragnehmer haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

(2) In sonstigen Fällen haftet der Aufragnehmer – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Aufragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

 

(3) Die Haftung des Aufragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 10 Datenschutz

(1) Datenerhebung und -verarbeitung: Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass wir zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erheben und verarbeiten. Die Art, der Umfang und die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung werden in unserer Datenschutzerklärung näher erläutert.


(2) Auftragsverarbeitung: Sofern wir im Rahmen der Vertragsdurchführung Dienstleister oder Unterauftragnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragen, erfolgt dies unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Auftragsverarbeitung.

 

(3) Datensicherheit: Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und unbefugten Zugriff, Verlust oder Manipulation zu verhindern.

 

(4) Datenweitergabe: Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder gesetzliche Bestimmungen dies erlauben. Eine darüberhinausgehende Weitergabe erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Vertragspartners.

 

(5) Betroffenenrechte: Der Vertragspartner hat das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten sowie Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten zu verlangen. Hierzu kann er sich jederzeit an die in der Datenschutzerklärung angegebene Kontaktadresse wenden.

 

(6) Rechtsgrundlage: Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage der einschlägigen Datenschutzgesetze und -verordnungen.

 

(7) Dauer der Datenspeicherung: Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es zur Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.

 

(8) Zustimmung: Mit Abschluss des jeweiligen Vertrages erklärt sich der Vertragspartner mit den in dieser Datenschutzklausel beschriebenen Bedingungen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung einverstanden.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert.

 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

(4) Als Gerichtsstand wird der Sitz des Aufragnehmers vereinbart, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt. Gegenüber Verbrauchern gelten die allgemeinen Regelungen.